Nein zur Steuergesetzrevision 2025 - Kanton Luzern
Nach einer Umfrage unter seinen Mitgliedern gibt "Luzerner Unternehmen - Der Gewerbeverein" offiziell die Nein-Parole für die "Revision des kantonalen Steuergesetztes (Steuergesetzrevision 2025)“ bekannt, die am 22. September zur Abstimmung steht.
Von den Steuererleichterungen bei den juristischen Personen haben die wenigsten KMUs etwas. Auf der anderen Seite werden einige KMUs weiterhin durch die Mindeststeuer belastet. Das Streben nach dem Spitzenplatz bei den tiefsten Unternehmenssteuern kostet Kanton und Gemeinden dringend benötigte Mittel. Der daraus resultierende Spardruck belastet besonders die „Kleinen“, ob bei den natürlichen oder juristischen Personen.
Luzerner Unternehmen - Der Gewerbeverein nimmt aus den aufgeführten Gründen die Nein-Parole ein.
BESTEUERUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN
Reduktion Kapitalsteuer: Senkung des Steuersatzes von 0.5‰ auf 0.01‰
Erhöhung des Abzuges für die Patentbox von 10% auf 90%
Neuer Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung: statt 100% des Aufwandes können bis zu 150% vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Tritt erst in Kraft, nachdem der Regierungsrat den Prozentsatz in einer Verordnung festgelegt hat.
BESTEUERUNG DER NATÜRLICHEN PERSONEN
Degressiver Sozialabzug für niedrige Einkommen
Erhöhung Kinderabzug von 7000 bzw. 7500 Franken auf 8000 Franken (neu altersunabhängig)
Erhöhung Kinderabzug für Drittbetreuung von 6100 Franken auf 20000 Franken
Entlastung Kapitalauszahlung aus den Säulen 2 und 3a: Senkung des Steuersatzes von heute 1/3 des Einkommensteuertarifes auf 0.5% für die ersten 40000 Franken und 1% ab 40000 Franken
Argumente für die Revision
Die Reduktion der Kapitalsteuer verbessert die Wettbewerbsposition des Kantons.
Luzern belegt heute beim Patentboxabzug zusammen mit Genf und Glarus den letzten Platz in der Rangliste.
Nur neun Kantone kennen keinen Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung.
Argumente gegen die Revision
Luzern hat heute (nach Zug und Nidwalden) die dritttiefste Gewinnsteuer aller Kantone. Die faktische Abschaffung der Kapitalsteuer und die bundesrechtlich maximal zulässige Reduktion der Gewinnsteuer durch die Instrumente Patentbox und F+E Abzug sind nicht notwendig, um die steuerliche Attraktivität zu erhalten.
Der Steuerausfall beim Kanton und den Gemeinden ist bei voller Umsetzung der Revision mit über 200 Millionen Franken mehr als viermal so hoch wie die optimistisch geschätzte Kompensation durch die OECD-Mindestbesteuerung.
Hier ist eine Übersicht über die Stimmverteilung unter unseren Mitgliedern: