10. Juli 2024

Steuergesetzrevision 2025

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Am 22. September 2024 steht eine Revision des kantonalen Steuergesetztes (Steuergesetzrevision 2025) zur Abstimmung.
Die Gesetzesänderung wurde am 18. März 2024 vom Kantonsrat in der Schlussabstimmung mit 84 zu 29 Stimmen verabschiedet.
Die Vorlage untersteht dem obligatorischen Referendum.

 

Die wichtigsten Punkte der Vorlage

 

Besteuerung der Juristischen Personen
 

  • Reduktion Kapitalsteuer: Senkung des Steuersatzes von 0.5‰ auf 0.01‰
  • Erhöhung des Abzuges für die Patentbox von 10% auf 90%
  • Neuer Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung: statt 100% des Aufwandes können bis zu 150% vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Tritt erst in Kraft, nachdem der Regierungsrat den Prozentsatz in einer Verordnung festgelegt hat.

Besteuerung der natürlichen Personen
 

  • Degressiver Sozialabzug für niedrige Einkommen
  • Erhöhung Kinderabzug von 7000 bzw. 7500 Franken auf 8000 Franken (neu altersunabhängig)
  • Erhöhung Kinderabzug für Drittbetreuung von 6100 Franken auf 20000 Franken
  • Entlastung Kapitalauszahlung aus den Säulen 2 und 3a: Senkung des Steuersatzes von heute 1/3 des Einkommensteuertarifes auf 0.5% für die ersten 40000 Franken und 1% ab 40000 Franken

Positionen


Vernehmlassung
 

  • Die Gemeinden äussern grundsätzliche Bedenken wegen der finanziellen Tragbarkeit der Reform. So ist die grosse Mehrheit der Gemeinden gegen die annähernde Halbierung der Besteuerung von Kapitalauszahlungen. Auch wird die faktische Abschaffung der Kapitalsteuer, die Erhöhung der Patentbox auf das Maximum und der Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von den meisten Gemeinden abgelehnt. Teilweise schlagen die Gemeinden die Senkung der Kapitalsteuer auf das Niveau von Zug (d.h. Reduktion um 60%) und beim F+E Abzug eine Angleichung ans schweizerische Mittel vor.
  • Die politischen Parteien sind grossenteils mit der Stossrichtung bei den natürlichen Personen einverstanden. Zu Umsetzung und Umfang der Entlastung gibt es aber verschiedene Ansichten.
  • Bei den Massnahmen zur Besteuerung der juristischen Personen unterstützen Die Mitte, FDP, SVP und GLP im Grundsatz die Senkung der Kapitalsteuer und die Patentbox. Die Mitte, FDP und SVP unterstützen auch den Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung. 


Kantonsrat
 

Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Schlussabstimmung:
Geschlossen Ja gestimmt haben GLP und SVP.
Bei der Die Mitte gab es 1 Nein und 1 Enthaltung.
Bei der FDP gab es 1 Nein.
Geschlossen Nein gestimmt hat die SP.
Bei den Grünen gab es 1 Ja.
 

Argumente für die Revision
 

  • Die Reduktion der Kapitalsteuer verbessert die Wettbewerbsposition des Kantons.
  • Luzern belegt heute beim Patentboxabzug zusammen mit Genf und Glarus den letzten Platz in der Rangliste.
  • Nur neun Kantone kennen keinen Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung.


Argumente gegen die Revision
 

  • Luzern hat heute (nach Zug und Nidwalden) die die dritttiefste Gewinnsteuer aller Kantone. Die faktische Abschaffung der Kapitalsteuer und die bundesrechtlich maximal zulässige Reduktion der Gewinnsteuer durch die Instrumente Patentbox und F+E Abzug sind nicht notwendig, um die steuerliche Attraktivität zu erhalten.
  • Der Steuerausfall beim Kanton und den Gemeinden ist bei voller Umsetzung der Revision mit über 200 Millionen Franken mehr als viermal so hoch wie die optimistisch geschätzte Kompensation durch die OECD-Mindestbesteuerung.


Empfehlung des Vorstandes


Von den Steuererleichterungen bei den juristischen Personen haben die wenigsten KMUs etwas. Auf der anderen Seite werden einige KMUs weiterhin durch die Mindeststeuer belastet. Das Streben nach dem Spitzenplatz bei den tiefsten Unternehmenssteuern kostet Kanton und Gemeinden dringend benötigte Mittel. Der daraus resultierende Spardruck belastet besonders die „Kleinen“, ob bei den natürlichen oder juristischen Personen.

Der Vorstand empfiehlt daher die Nein-Parole.
 

Weiterführende Informationen
 

 

Die Stimmabgabe ist möglich bis am 21.07.24.