Überblick
Im Mai 2024 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» in Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht und vom Luzerner Stadtparlament angenommen. Nach Ausarbeitung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist nun seit 1. Januar 2026 das Mindestlohnreglement auf dem Luzerner Stadtgebiet in Kraft. Der Mindestlohn beträgt damit mindestens Fr. 22.75 pro Stunde. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex angepasst.
Doch jetzt soll das Reglement bereits wieder aufgehoben werden: Der Grosse Stadtrat hat diesen März äusserst knapp mit 24 zu 23 Stimmen entsprechend entschieden. Das letzte Wort soll jedoch nicht das Parlament, sondern das Volk haben. Bis zum definitiven politischen Entscheid hat der Stadtrat angekündigt, das Reglement weiterhin anzuwenden.
Situation auf Kantons- und Bundesebene
Der Mindestlohn steht derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen zur Diskussion. Fünf Kantone haben mittlerweile eigene Mindestlöhne eingeführt: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. In den übrigen 21 Kantonen gelten mangels kantonaler Regelung entweder branchen-spezifische GAV-Mindestlöhne oder das Prinzip des ortsüblichen Lohns gemäss OR Art. 322.
Auch in Zürich und Winterthur ist der Mindestlohn Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Obwohl beide Städte 2023 per Volksentscheid Mindestlöhne beschlossen haben, wurde die Umsetzung im November 2024 vom Verwaltungsgericht Zürich gestoppt – mit der Begründung, dass Städte keine eigene Kompetenz haben, Mindestlöhne zu erlassen.
Politisch ist die Thematik sowohl auf kantonaler wie auch auf Bundesebene aktuell und umstritten. Die Mehrheit im Bundesparlament hat entschieden, dass nationale GAVs Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – was bedeutet: Wenn ein GAV einen tieferen Lohn festlegt als ein Kanton, würde der tiefere GAV-Lohn gelten. Da der Bundesrat die Vorlage als verfassungswidrig einstuft (Eingriff in kantonale Kompetenzen) und Gewerkschaften bereits das Referendum angekündigt haben, ist eine nationale Volksabstimmung sehr wahrscheinlich.
Auf Ebene des Kantons Luzern streben der Luzerner Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat ein Verbot von Mindestlöhnen auf Gemeindeebene an. Ziel ist es, einen sogenannten «Flickenteppich» unterschiedlicher Lohnregeln im Kanton zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.
