Der Gewerbeverein
Luzerner Unternehmen
04. September 2026

Nein zur Standortförderung - Kanton Luzern

Die Mitglieder von "Luzerner Unternehmen - Der Gewerbeverein", haben die NEIN-Parole für die kantonale Abstimmung zur Revision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik (StaReG) beschlossen, welche am 27. September 2026 zur Abstimmung steht.
 
In der basisdemokratischen Mitgliederbefragung sprechen sich 88 Prozent der teilgenommenen Mitglieder für ein Nein zur Vorlage aus, je 6 Prozent haben sich für ein Ja sowie für eine Enthaltung ausgesprochen.

Die Argumente gegen die Revision

  • Mit dem Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) wird die Idee der OECD-Mindeststeuer faktisch ausgehebelt, weil die Mittel direkt an die Unternehmen, die diese Steuer bezahlen, zurückfliessen.
  • Primäre Zielgruppe des Luzerner Innovationsbeitrags sind internationale Konzerne, da eine Angst vor Abwanderung der Firmen besteht.
  • Der Vollzug des Gesetzes zum Luzerner Innovationsbeitrag ist in der Kompetenz der Regierung. Stand heute wissen wir nicht, welche Unternehmen von dieser Subvention profitieren werden. So schliesst bspw. der geplante Nachweis einer ordentlichen Revision viele KMU faktisch aus.
  • Der Einsatz von bis zu 160 Millionen Franken jährlich für eine kleine Gruppe grosser Unternehmen ist eine beachtliche Benachteiligung gegenüber KMU und Selbständigen.
  • Die Innovationsförderung ist gesetzlich nicht an ökologische und soziale Zielsetzungen gebunden.
  • Eine Standort- und Wachstumsförderung für Konzerne ist nicht mit den ökologischen und sozialen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit vereinbar.

 

Parolenfassung: Revision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik (StaReG) - Kanton Luzern

Überblick

Die OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent gilt seit 2024 für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Franken. Im Kanton Luzern betrifft dies etwa 350 Unternehmen, die jährliche Netto-Mehrerträge von 300 bis 400 Millionen Franken generieren. Der Kanton plant ein Fokusprogramm «Standortförderung», um die Standortattraktivität für grosse internationale Unternehmen zu erhalten. Kern der Abstimmung ist der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB), der Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (inkl. digitale Innovationen) fördert. Das jährliche Budget beträgt 110 bis 160 Millionen Franken. Antragsberechtigt für die Subvention sind im kantonalen Handelsregister eingetragene Unternehmen, mit wirtschaftlicher Präsenz im Kanton, die einen über nachhaltiges Wirtschaften und eine verlässliche Buchführung erbringen.



Nachfolgend eine Übersicht zur Stimmverteilung unserer Mitglieder in Prozent:

Stimmverteilung