BESTEUERUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN
Reduktion Kapitalsteuer: Senkung des Steuersatzes von 0.5‰ auf 0.01‰
Erhöhung des Abzuges für die Patentbox von 10% auf 90%
Neuer Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung: statt 100% des Aufwandes können bis zu 150% vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Tritt erst in Kraft, nachdem der Regierungsrat den Prozentsatz in einer Verordnung festgelegt hat.
BESTEUERUNG DER NATÜRLICHEN PERSONEN
Degressiver Sozialabzug für niedrige Einkommen
Erhöhung Kinderabzug von 7000 bzw. 7500 Franken auf 8000 Franken (neu altersunabhängig)
Erhöhung Kinderabzug für Drittbetreuung von 6100 Franken auf 20000 Franken
Entlastung Kapitalauszahlung aus den Säulen 2 und 3a: Senkung des Steuersatzes von heute 1/3 des Einkommensteuertarifes auf 0.5% für die ersten 40000 Franken und 1% ab 40000 Franken
