Kanton Luzern: Abstimmung Standortförderung

Überblick
Die OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent gilt seit 2024 für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Franken. Im Kanton Luzern betrifft dies etwa 350 Unternehmen, die jährliche Netto-Mehrerträge von 300 bis 400 Millionen Franken generieren.
Der Kanton plant ein Fokusprogramm «Standortförderung», um die Standortattraktivität für grosse internationale Unternehmen zu erhalten. Kern der Abstimmung ist der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB), der Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (inkl. digitale Innovationen) fördert. Das jährliche Budget beträgt 110 bis 160 Millionen Franken.
Antragsberechtigt für die Subvention sind im kantonalen Handelsregister eingetragene Unternehmen, mit wirtschaftlicher Präsenz im Kanton, die einen über nachhaltiges Wirtschaften und eine verlässliche Buchführung erbringen.
Die Abstimmung im Detail
Die vom Schweizer Stimmvolk am 18. Juni 2023 beschlossene nationale Mindestbesteuerung von 15 Prozent wird seit 2024 schweizweit direkt gestützt auf Bundesrecht in Form der nationalen Ergänzungssteuer bei den betroffenen Unternehmen erhoben (sog. «OECD-Steuer»). Im Kanton Luzern werden davon schätzungsweise 350 Unternehmen betroffen sein, die die jährliche Umsatzgrenze von 750 Millionen erreichen, um Ergänzungssteuer pflichtig zu sein. Bezahlt eine grosse international tätige Unternehmensgruppe in einem Staat weniger als 15 Prozent Gewinnsteuern, so kann sie künftig von den anderen Staaten besteuert werden, bis die 15 Prozent erreicht sind.
Die übrigen Unternehmen sind von der Mindestbesteuerung nicht betroffen. Sie entrichten wie bisher je nach Gemeinde eine Gewinnsteuer von rund 12,1 Prozent für Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern. Im Kanton Luzern gibt es rund 53'000 Unternehmen und Selbständigerwerbende, davon sind rund 33'000 im Handelsregister eingetragen. Rund 13'000 entrichten eine ordentliche Steuer, rund 13'500 entrichten die Minimalsteuer (v.a. da kein steuerbarer Gewinn). Rund 350 Unternehmen versteuern voraussichtlich die ordentliche sowie die Ergänzungssteuer.
Gestützt auf Informationen der schätzungsweise 350 Luzerner Unternehmen, die der Ergänzungssteuer im Kanton Luzern unterliegen dürften, werden die jährlichen Netto-Mehrerträge für den Kanton Luzern in den kommenden Jahren auf zwischen 300 und 400 Millionen Franken geschätzt.
Die Einführung der OECD-Ergänzungssteuer hat zur Folge, dass der nationale und internationale Steuerwettbewerb für diese Unternehmensgruppe (Umsatz von über 750 Millionen Franken) seine Wirkung verliert. Weiter zeigen Innovationsrankings, dass der Kanton Luzern im Bereich der Innovationsförderung Aufholbedarf hat.
Deshalb plant der Kanton Luzern ein sogenanntes Fokusprogramm «Standortförderung». Dieses Programm sieht für die Unternehmen Massnahmen im Bereich Digitalisierung, Erschliessung von Wirtschaftsflächen, Verfügbarkeit von Wirtschaft- und Wohnflächen sowie eine kund*innenorientierte Verwaltung vor. Weiter sollen die finanziellen Mittel für Steuersenkungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kultur und Digitalisierung eingesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen bereits. Der Einsatz der finanziellen Mittel für diese Themen beschliesst der Kantonsrat und ist nicht Bestandteil dieser Abstimmung.
Der Kern der Abstimmung und somit auch das neue Gesetz über das abgestimmt wird, ist die Einführung des sogenannten «Luzerner Innovationsbeitrag» (LIB). Konkret gefördert werden sollen Tätigkeiten und Massnahmen im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Damit ist insbesondere auch sichergestellt, dass Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen einschliesslich digitaler Produkte, Verfahren und Dienstleistungen erfasst sind.
Die Subvention steht allen im Handelsregister eingetragenen Luzerner Unternehmen offen, die eine verlässliche Buchführung nachweisen können. Für diese Subvention plant der Regierungsrat jährlich bis zu 160 Millionen Franken ein. Der genaue Betrag wird jährlich vom Kantonsrat festgelegt und dürfte gemäss bisherigen Planungen zwischen rund 110 und 160 Millionen Franken liegen.
Viele Fragen des konkreten Vollzugs des Gesetzes sind noch offen. So ist etwa geplant, dass nur Firmen mit einer sog. «ordentlichen Revision» gemäss Obligationenrecht (OR) anspruchsberechtigt sind. Dies stellt eine Hürde dar, die nur grössere Unternehmen und Konzerne erfüllen. Diese Hürde ist gewollt, denn mit diesem Gesetz soll explizit die Standortattraktivität für grosse internationale Unternehmen erhalten bleiben. Weiter muss auch ein kurzer Nachweis über das nachhaltige Wirtschaften erbracht werden. Wie umfangreich diese Nachweise sind, ist aktuell noch unklar.
Koppelung an die Abstimmung
Kantonale Finanzhilfe an die Steeltec AG zwecks Beteiligung an der Überbrückungshilfe des Bundes
Diese Abstimmung ist zusätzlich mit einem zweiten, sachlich eigentlich unabhängigen Thema verknüpft – der kantonalen Finanzhilfe an die Steeltec AG.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine kantonale Finanzhilfe in Höhe von 8,5 Millionen Franken, um die Überbrückungshilfe des Bundes für die Steeltec AG auszulösen und den Produktionsstandort Emmenbrücke mit seinen rund 600 Arbeitsplätzen zu sichern.
Die Mehrheit des Kantonsrats hat dieser Finanzhilfe zugestimmt unter der Bedingung, dass wenn das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik (siehe oben) zugestimmt wird, auch dieser Betrag an Steeltec bezahlt wird. Ansonsten nicht. Die Koppelung dieser beiden Themen ist nicht sachlogisch. Bei einem Nein zur Standortförderung planen einige Parteien, die Finanzhilfe nochmals in den Kantonsrat zu bringen.
Argumente der Gegner:innen (NEIN)
- Mit dem Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) wird die Idee der OECD-Mindeststeuer faktisch ausgehebelt, weil die Mittel direkt an die Unternehmen, die diese Steuer bezahlen, zurückfliessen.
- Primäre Zielgruppe des Luzerner Innovationsbeitrags sind internationale Konzerne, da eine Angst vor Abwanderung der Firmen besteht.
- Der Vollzug des Gesetzes zum Luzerner Innovationsbeitrag ist in der Kompetenz der Regierung. Stand heute wissen wir nicht, welche Unternehmen von dieser Subvention profitieren werden. So schliesst bspw. der geplante Nachweis einer ordentlichen Revision viele KMU faktisch aus.
- Der Einsatz von bis zu 160 Millionen Franken jährlich für eine kleine Gruppe grosser Unternehmen ist eine beachtliche Benachteiligung gegenüber KMU und Selbständigen.
- Die Innovationsförderung ist gesetzlich nicht an ökologische und soziale Zielsetzungen gebunden.
- Eine Standort- und Wachstumsförderung für Konzerne ist nicht mit den ökologischen und sozialen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit vereinbar.
Argumente der Befürworter:innen (JA)
- Bleiben grosse (internationale) Firmen im Kanton, bleibt auch ein Ökosystem an Zulieferbetrieben, Dienstleistenden und Fachkräften erhalten, von dem KMU profitieren.
- Die Präsenz von grossen internationalen Unternehmen liefert zusätzliche OECD-Steuererträge für den Kanton Luzern und sichert Arbeitsplätze.
- Der Luzerner Innovationsbeitrag steht auch mittelgrossen Unternehmen offen, die den Förderzweck erfüllen.
- Das Fokusprogramm Standortförderung sieht sowohl Massnahmen für die Wirtschaft als auch Massnahmen für die Bevölkerung vor.
- Bei der Zustimmung zur Vorlage wird die Finanzhilfe für die Steeltec AG ausgelöst (siehe Punkt «Koppelung an die Abstimmung»).
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand empfiehlt die NEIN-Parole zur Revision des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik.
Die Umfrage ist offen bis am 01.09.2026.