Der Gewerbeverein
Luzerner Unternehmen
06. Juni 2026

Kantonale Abstimmung über das revidierte Ladenschlussgesetz (RLG)

Überblick

Der Kantonsrat hat am 26. Januar 2026 eine Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden zu flexibilisieren und Shops bei E-Schnellladestationen zu ermöglichen.

Die Revision umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Tägliche Öffnungszeiten von 05:00 bis 22:00 Uhr für Tankstellen- und E-Schnellladestationen-Shops bis 100 m², sofern sie ein Sortiment des täglichen Bedarfs führen und die Infrastruktur öffentlich zugänglich ist.
  • Klare Regelungen für unbediente Hofläden und Selbstbedienungsläden bis 30 m², die neu ebenfalls täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen.

Gegen die Revision des RLG wurde das Referendum ergriffen, weshalb es nun zur Volksabstimmung kommt. Die Abstimmung wird voraussichtlich am 27. September 2026 stattfinden.

Zur Stimmabgabe

Argumente der Befürworter:innen (Ja)

  • Gleiche Rahmenbedingungen: Shops, bei E-Schnelladestationen werden rechtlich ermöglicht und den Shops bei Tankstellen gleichgestellt.
  • Mehr Flexibilität für Betriebe: Tankstellen- und Selbstbedienungsläden können ihre Öffnungszeiten besser an die Nachfrage anpassen – insbesondere an Verkehrsknotenpunkten und bei E-Schnellladestationen.
  • Anpassung an veränderte Konsumgewohnheiten: Mit zunehmender Flexibilisierung des Alltags steigt der Bedarf an Dienstleistungen ausserhalb der bisherigen Ladenöffnungszeiten.
  • Stärkung der Direktvermarktung: Hofläden erhalten klare, praxistaugliche Regel. Das stärkt die regionale Landwirtschaft und die lokale Wertschöpfung.
  • Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Onlinehandel und Nachbarkantonen: Längere Öffnungszeiten von Selbstbedienungsgeschäften tragen dazu bei, dass Umsätze nicht in den Onlinehandel oder in andere Kantone abwandern.

Argumente der Gegner:innen (Nein)

  • Ungleichbehandlung verschiedener Betriebsformen: Der klassische Detailhandel bleibt bei den Öffnungszeiten stärker eingeschränkt, während Tankstellenshops und Selbstbedienungsläden privilegiert werden.
  • Wegfall von Beratung und Ausbildungsplätzen: Selbstbedienungsgeschäfte bieten weder persönliche Beratungen noch Ausbildungsplätze für Lernende an. Dies schwächt insbesondere kleine Fachgeschäfte und Familienbetriebe.
  • Höherer Druck auf Arbeitnehmende: Längere Öffnungszeiten bedeuten mehr Arbeit an Randzeiten, mehr Schichtarbeit und eine schlechtere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Angestellten.
  • Geringer volkswirtschaftlicher Nutzen: Studien1 zeigen, dass längere Öffnungszeiten kaum zu höheren Umsätzen führen, sondern diese vor allem zeitlich verlagern. Jeder Franken kann nur einmal ausgegeben werden.
  • Stärkung grosser Anbieter statt des lokalen Detailhandels: Von den neuen Regeln profitieren vor allem Ketten, die Tankstellen- oder Selbstbedienungsläden betreiben. Kleine und lokale Geschäfte geraten weiter unter Druck. Dies gefährdet den Ladenmix und kann die Attraktivität von Dörfern und Städten beeinträchtigen.

Empfehlung des Vorstands

Der Vorstand kommt nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss, dass die Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes mehr Risiken als Chancen birgt. Die Vorlage bevorzugt einzelne Betriebsformen wie Tankstellen- und Selbstbedienungsshops und setzt klassische Geschäfte zusätzlich unter Druck. Gleichzeitig verschlechtert sie die Arbeitsbedingungen im Detailhandel und widerspricht damit grundlegenden sozialen und nachhaltigen Prinzipien, für die unser Verein einsteht. Wir empfehlen die Nein-Parole.

 

1https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsmarkt/Informationen_Arbeitsmarktforschung/volkswirtschaftliche-auswirkungen-flexibler-ladenoeffnungszeiten.html

 

Die Stimmabgabe ist möglich bis am 21.06.2026.

 

Stimmabgabe