Stadt Luzern: Referendum gegen den Mindestlohn

Überblick
Im Mai 2024 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» in Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht und vom Luzerner Stadtparlament angenommen. Nach Ausarbeitung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist nun seit 1. Januar 2026 das Mindestlohnreglement auf dem Luzerner Stadtgebiet in Kraft. Der Mindestlohn beträgt damit mindestens Fr. 22.75 pro Stunde. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex angepasst.
Doch jetzt soll das Reglement bereits wieder aufgehoben werden: Der Grosse Stadtrat hat diesen März äusserst knapp mit 24 zu 23 Stimmen entsprechend entschieden. Das letzte Wort soll jedoch nicht das Parlament, sondern das Volk haben. Bis zum definitiven politischen Entscheid hat der Stadtrat angekündigt, das Reglement weiterhin anzuwenden.
Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 27. September 2026 stattfinden.
Situation auf Kantons- und Bundesebene
Der Mindestlohn steht derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen zur Diskussion. Fünf Kantone haben mittlerweile eigene Mindestlöhne eingeführt: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. In den übrigen 21 Kantonen gelten mangels kantonaler Regelung entweder branchen-spezifische GAV-Mindestlöhne oder das Prinzip des ortsüblichen Lohns gemäss OR Art. 322.
Auch in Zürich und Winterthur ist der Mindestlohn Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Obwohl beide Städte 2023 per Volksentscheid Mindestlöhne beschlossen haben, wurde die Umsetzung im November 2024 vom Verwaltungsgericht Zürich gestoppt – mit der Begründung, dass Städte keine eigene Kompetenz haben, Mindestlöhne zu erlassen.
Politisch ist die Thematik sowohl auf kantonaler wie auch auf Bundesebene aktuell und umstritten. Die Mehrheit im Bundesparlament hat entschieden, dass nationale GAVs Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – was bedeutet: Wenn ein GAV einen tieferen Lohn festlegt als ein Kanton, würde der tiefere GAV-Lohn gelten. Da der Bundesrat die Vorlage als verfassungswidrig einstuft (Eingriff in kantonale Kompetenzen) und Gewerkschaften bereits das Referendum angekündigt haben, ist eine nationale Volksabstimmung sehr wahrscheinlich.
Auf Ebene des Kantons Luzern streben der Luzerner Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat ein Verbot von Mindestlöhnen auf Gemeindeebene an. Ziel ist es, einen sogenannten «Flickenteppich» unterschiedlicher Lohnregeln im Kanton zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.
Argumente der Gegner:innen des Referendums (NEIN)
- Wer als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer fair wirtschaftet und seinen Mitarbeitenden anständige Löhne zahlt, steht heute im Wettbewerb mit Betrieben, die dasselbe nicht tun. Ein gesetzlicher Mindestlohn schafft gleich lange Spiesse: Er verhindert, dass Konkurrenten ihren Preisvorteil aus Tieflöhnen ziehen, während die Kosten für Prämienverbilligungen und Sozialhilfe – die Folge schlecht entlöhnter Arbeitsverhältnisse – nicht bei den verursachenden Betrieben verbleiben, sondern auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
- Faire Löhne stärken die lokale Kaufkraft und damit den Umsatz des Gewerbes. Bemerkenswert ist ausserdem, dass der Luzerner Mindestlohn lediglich dem rechnerischen Existenzminimum entspricht, das nach bundesgerichtlich anerkannter Methode für Luzern ermittelt wurde – dem Minimum also, um Miete, Krankenkasse und Grundbedarf zu decken. Das Luzerner Modell ist zudem mit sinnvollen Ausnahmen versehen, etwa für Lernende, Praktika und Ferienjobs.
- Grundsätzlich schützen Mindestlöhne Arbeitnehmende vor Ausbeutung, sichern existenzsichernde Einkommen und verhindern Lohndumping – und nicht zuletzt achten Konsumentinnen und Konsumenten mit wachsender Sozial- und Umweltsensibilität zunehmend auf faire Arbeitsbedingungen.
Argumente der Befürworter:innen des Referendums (JA)
- Kritiker halten daran fest, dass Löhne grundsätzlich Sache der Sozialpartner sind und über Gesamtarbeitsverträge geregelt werden sollten – nicht durch politische Vorgaben.
- Darüber hinaus wird befürchtet, dass ein Mindestlohn Arbeitsplätze mit tieferen Anforderungen gefährdet, weil Personen mit erschwertem Marktzugang für Arbeitgebende zu teuer werden könnten.
- Ein städtischer Mindestlohn, der über dem kantonalen Niveau liegt, könnte Luzern ausserdem im Standortwettbewerb benachteiligen. Hinzu kämen höhere Verwaltungskosten durch den nötigen Kontrollaufwand.
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand unterstützt die Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Luzern und spricht sich zudem für einen Mindestlohn auf kantonaler oder – besser noch - nationaler Ebene aus. Die Einführung auf lokaler – in unserem Fall Stadtluzerner – Ebene setzt ein starkes Zeichen nachhaltigen Wirtschaftens und hat eine positive Signalwirkung auf die kantonalen und eidgenössischen Debatten.
Faire Löhne sind Teil des Selbstverständnisses von Der Gewerbeverein und spiegeln sich im Vereinscredo wider: verantwortungsbewusst, ehrlich, ethisch, verlässlich, kompromissbereit, menschlich und grosszügig zu handeln. Dieses Versprechen ist nicht nur Ausdruck von Haltung – es ist zugleich ein konkreter Wettbewerbsvorteil.
Der Vorstand empfiehlt die NEIN-Parole zur Aufhebung des Mindestlohn.
Die Umfrage ist abgeschlossen.